Der Mieter trägt während der Mietdauer die Verantwortung für das/die gemietete(n) Fotobox-System(e) und das ggf. überlassene Zubehör. Während der Mietdauer haftet der Mieter für Schäden an der Fotobox und ggf. überlassenem Zubehör, die durch ihn oder Besucher seiner Veranstaltung entstehen. Wir bieten keine optionale „Vollkasko“-Versicherung an. Sollte es tatsächlich mal zu einem ernsthaften Schadensfall kommen, ist eine Schadensregulierung z.B. über die Privathaftpflichversicherung des Schadensverursachers möglich.